Franchise Krankenkasse
Optimale Prämie finden für Ihre Gesundheitsvorsorge
Krankenkassen Franchise
Mit der Wahl der richtigen Franchise können Sie sparen, aber im schlimmsten Fall kommen Zusatzkosten
auf Sie zu. Informieren Sie sich richtig, um die geeignete Wahl für niedrige Krankheitskosten und optimale Gesundheitsversorgung treffen.
Was ist eine Krankenkassen Franchise?
Die Franchise bestimmt zusammen mit dem Selbstbehalt die Kostenbeteiligung der versicherten Person für Leistungen in der Krankenversicherungen (z.B. Arzt, Spital und Medikamente).
Gesundheitskosten bis zur Höhe der Franchise (maximal 2500 Franken) müssen selbst getragen werden.
An Kosten, die über den Eigenanteil hinausgehen, muss man sich mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent beteiligen. Der Rest wird von der Krankenkasse über die Prämien bezahlt.
Die Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung gemäss Art. 64 KVG heisst, die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen, indem sie einen Selbstbehalt von 10 % des Eigenanteil übersteigenden Kosten, einen Beitrag an die Kosten von Spitalaufenthalten und eine jährlich fix festgelegten Betrag entrichten.
Welche Franchise macht bei Ihnen am meisten Sinn?
Füllen Sie das Anfrageformular aus und lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Fachleute beraten.
Die Franchise-Stufen
Je nach Wahl der Versicherungsform, können Versicherte eine niedrigere oder höhere Stufe zahlen. Ab der Volljährigkeit beträgt diese 300 Franken pro Jahr.
Bei Kindern liegt der Betrag bei 0 CHF. Falls Sie eine höhere Stufe auswählen, zahlen Sie im Gegenzug geringere Prämien.
Erwachsene (ab Volljährigkeit): 300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500 CHF
Kinder (unter 18 Jahre): 100, 200, 300, 400, 500, 600 CHF
Die Krankenversicherer müssen nicht alle Stufen anbieten. Sie können für Erwachsene und junge Erwachsene (vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) unterschiedliche Stufen anbieten.
Beispiel zur Franchisen-Rechnung
Die Arztbesuche in einem Jahr kosten z.B. CHF 1’000.- und Ihre gewählte Franchise steht bei CHF 2’500.-, so übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Wird aber eine tiefere Variante z.B. CHF 300.- gewählt, so würde Ihre Krankenkasse die übrigen Kosten von CHF 700.- (abzüglich 10% Selbstbehalt) übernehmen.
Somit erstattet die Krankenkasse CHF 630.- zurück. Neben den Monatsprämien entstehen für den Patienten somit die Kosten von CHF 300.- (Franchise) und CHF 70.- (10% Selbstbehalt), was total CHF 370.- ergibt. Der Selbstbehalt ist pro Kalenderjahr auf CHF 700.- beschränkt.
Diese Rechnung sieht dann folgendermassen aus:
Gesamte Ausgaben: CHF 10’000.-
Ihre gewählte Franchisen-Stufe: 300
Übriger Betrag: CHF 9700.-
Ihr Selbstbehalt 10%: CHF 970.-
Selbstbehalt vom Patienten zu bezahlen: CHF 700.- (das Maximum)
Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen: CHF 270.-
Bei einem Betrag von CHF 10’000.- werden die Kosten somit folgendermassen verteilt:
Die Krankenkasse: CHF 9000.-
Der Patient: CHF 1000.- (Franchise + Selbstbehalt)
Selbstbehalt Schweiz
Unabhängiger Versicherungs-berater
Zusatz-versicherungen Schweiz
Leistungen Zusatzversicherung
Wahlfranchise mit Prämienrabatten
Bei der Wahlfranchise mit Prämienrabatten ist es üblich, dass die Krankenkasse eine 50% Minimalprämie der ordentlichen Prämie (inklusive Unfallabdeckung) der Altersgruppe und Prämienregion des Betroffenen erhebt. Diese darf unter keinen Umständen unterschritten werden.
Die neueste Bestimmung gibt ausserdem vor, dass ein maximaler Rabatt von 70% des zusätzlichen Risikos möglich ist.
Erwachsene (dazugehöriger jährlicher Höchstrabatt):
500 (140), 1000 (490), 1500 (840), 2000 (1190), 2500 (1540)
Kinder (dazugehöriger jährlicher Höchstrabatt):
100 (70), 200 (140), 300 (210), 400 (280), 500 (350)
Auf was müssen Sie sich bei der Franchise speziell achten?
Franchise senken
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden.
Franchise erhöhen
Die Wahl einer höheren Franchise kann jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise muss der Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember schriftlich mitgeteilt werden.
Vorlage Änderungsantrag der Franchise
Krankenkassenwechsel Mitte Jahr
Beim Wechsel der Krankenkasse per Mitte Jahr wird die bereits bezahlte Franchise und auch der Selbstbehalt angerechnet.
Kostenbeteiligung Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft müssen Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung bezahlen.
Ihre Gesundheit steht an erster Stelle
Auch wenn Prämien sparen, bzw. das Sparen der Kosten sich lohnt, gehen Sie trotzdem bei Bedarf zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, je nach Wahlfranchise, den benötigten Gelbetrag zur Verfügung zu haben. Denn wenn Sie geringere Prämien wählen, müssen Sie für alle Leistungen die Sie bezogen haben, bis zur vorab gewählten Franchisehöhe selbst aufkommen.
Ein Wechsel der Franchise kann jeweils nur auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen.
Zur Kalkulierung Ihrer Wunschprämie, können Sie jederzeit unseren Prämienrechner nutzen. Geben Sie hierzu alle Angaben zum Krankenkassenwechsel, wie zum Beispiel die gewünschte Franchise, an und wir senden Ihnen den Prämienvergleich zu.