Versicherungsmodelle

Welches Modell passt am besten zu Ihnen?

Modelle der Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz ist klar definiert und die Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, über die verschiedenen Versicherungsmodelle,
die obligatorische Grundversicherung an Ihre Bedürfnisse anzupassen und können so auch die Beiträge etwas optimieren.

Bis zu 20 Prozent kann sparen, wer eine Einschränkung der Arzt- und Spitalwahl auf sich nimmt und sich einer sogenannten HMO-Versicherung oder einer Hausarzt-Modell-Versicherung anschliesst.
Versicherer bieten in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Modellen an. Die bekanntesten sind:

Zusätzlich zu beachten:
Bei einer Kombination mit einer Wahlfranchise können Rabatte nicht immer ausgeschöpft werden.

Das liegt an den Vorschriften betreffend die Minimalprämien. Die Minimalprämie entspricht 50 Prozent der ordentlichen Versicherung (Franchise 300 [Kinder Franchise 0], ohne Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer, inkl. Unfalldeckung). Diese Minimalprämie darf nicht unterschritten werden, auch nicht bei einer Versicherung ohne Unfalldeckung.

Versicherungsmodelle

Vorgaben und Bedingungen
der Versicherungsmodelle

Die Vorgaben der Modelle sind je nach Krankenkasse unterschiedlich und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Krankenkassen festgehalten.

Wer die Regeln nicht befolgt, wird mitunter ermahnt, muss sämtliche damit verbundenen Kosten selbst tragen oder wird in das Standard-Modell (Grundversicherung) zurückgestufft.

An das Versicherungsmodell können aber weitere Bedingungen verknüpft werden, wie zum Beispiel:

  • Medikamentenkauf nur in entsprechender Partnerapotheke
  • Generikum-Pflicht
  • Spitalwahl nur aus vorgegebener Liste
  • Telefonische Beratungsstelle als erster Schritt
  • Einschränkung auf ein Hausarztnetzwerk oder Gemeinschaftspraxis

Ausgenommen von dieser Pflicht sind generell Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.

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    Telmed/Callmed Modelle

    (Vorgängige telefonische Beratung)

    Beim Telmed Versicherungsmodell ist die telefonische Beratungsstelle für die Versicherten die erste Anlaufstelle für neu auftretende Gesundheitsprobleme.

    Dabei erhält man von medizinischen Fachpersonen telefonisch oder mittels Videokonsultation Auskünfte. Sie geben Verhaltensempfehlungen ab, Rezepte für Medikamente, Arztzeugnisse oder leiten die Patienten an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter. Die telefonische Beratung ist kostenlos und steht rund um die Uhr zur Verfügung.

    Beim herkömmlichen Telmed-Modell hat der Kunde nach telefonischer Beratung freie Arztwahl. Jedoch gibt es auch Modelle, bei welchen der weitere Behandlungsverlauf und der Arzt vorgegeben werden (Hybrid- oder Mix-Modelle). Diese werden beispielsweise mit einem Hausarzt, Gesundheitszentrum oder einer Apotheke kombiniert.

    Versicherungsmodelle
    Versicherungsmodelle

    Hausarzt Modelle

    Beim Hausarzt Modell schliessen sich regional frei praktizierende Allgemeinärzte bzw. Allgemeinärztinnen zusammen. Sie können wählen zu wem Sie, innerhalb dieser Hausarztnetzwerks, gehen wollen und verzichten auf eine völlig freie Arztwahl.

    Ausserdem ist es verpflichtend, dass Sie zuerst Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin aufsuchen – ausser in gesundheitlichen Notfällen.

    Danach wird entschieden ob dieser/diese Ihre Behandlung durchführen kann oder ob Sie zu einem Spezialisten verwiesen werden.

    Zusatzversicherung VVG

    Franchise Schweiz

    Kranken-versicherung Zusatzversicherung

    Versicherungs-berater Schweiz

    Bonusversicherungs Modelle

    Mit einer Ausgangsprämie, die 10% höher als die ordentliche Prämie ist, können Sie mit einer Bonusversicherung jährlich bei fehlender Leistungsvergütung Ihre Prämie senken.

    Dabei kann die Franchise nicht erhöht werden. Innerhalb von 5 Jahren können Sie die Prämie auf 55% (der Ausgangsprämie) senken.

    Dieses Modell sollten Sie nur wählen, wenn Sie selten bis nie einen Arzt aufsuchen müssen. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu verleiten, dafür Ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen.

    Folgendes gilt es zu beachten:

    • Nicht alle Krankenversicherer bieten Bonusmodelle an
    • Das Bonusmodell ist nur mit der ordentlichen Franchise (300 Franken) möglich
    • Eine zusätzliche Einschränkung der Leistungserbringer (z.B. Hausärztin oder -arzt) ist nicht möglich
    • Im ersten Jahr zahlt die versicherte Person einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Prämie
    • Man ist zu einer Mindestvertragsdauer von über einem Jahr verpflichtet

    Beispiel:

    Im ersten Jahr zahlt man mehr, und zwar 10 Prozent (verglichen mit der ordentlichen Prämie).

    Beträgt die ordentliche Prämie 100 Franken für das erste Jahr, so zahlt man 110 Franken (Ausgangsprämie).

    Danach kommt stufenweise die Rabattierung zum Tragen (85 %, 75 %, 65 % und 55 % der ordentlichen Prämie): Beträgt die Ausgangsprämie nach vier Jahren ohne Leistungen 120 Franken (gültige ordentliche Prämie für das vierte Jahr inkl. 10 Prozent), so bezahlt man im fünften Jahr 66 Franken (55 Prozent von 120 Franken).

    Versicherungsmodelle
    Versicherungsmodelle

    HMO Modelle

    (Gesundheitserhaltungsorganisation)

    Bei einer HMO handelt es sich um eine Organisation von ÄrztInnen, die sich in einer Gruppenpraxis organisieren. Wählen Sie dieses Modell, dann suchen Sie im ersten Schritt Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin in einer HMO-Praxis auf.

    Ausnahme sind absolute Notfälle. Falls es Ihre Erkrankung notwendig macht eine Spezialistenmeinung zu erhalten, dann werden Sie entsprechend dorthin verwiesen.

    In der Regel dürfen Sie Ihre Augenärzte und/oder Frauenärzte noch selbst bestimmen.