Grundversicherung

Informationen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Die obligatorische Grundversicherung der Schweiz

Laut dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen sei 1996 alle Personen, welche in der Schweiz arbeiten oder leben eine obligatorische Grundversicherung abschliessen.

Diese Versicherung gewährleistet eine qualitativ hoch stehende und umfassende Grundversorgung für alle.
Sie bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang. Die Grundversicherung beinhaltet im Wesentlichen eine medizinische Grundversorgung bei Erkrankung, Unfall und bei der Mutterschaft.

 

Grundversicherung

Krankenkassen oder Krankenversicherer

Die Krankenkassen oder -versicherer sind nicht gewinnorientiert und müssen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt sein. Es steht ihnen frei, auch Zusatzversicherungen anzubieten.

In der Schweiz gibt es derzeit mehr als 58 Krankenkassen. Zu den Grössten zählen die CSS, Concordia, Swica, Assura und Helsana. Jede Krankenkasse muss jedoch die gleichen Leistungen übernehmen. Geregelt ist dies im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie vor einer Behandlung informieren, wenn die Grundversicherung diese nicht bezahlt.

Gemäss Art. 4 KVAG des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes  muss die Aufsichtsbehörde eine Liste der zugelassenen Krankenversicherer veröffentlicht.

Zur Liste der zugelassenen Krankenversicherer

 

 

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    Das Leistungsspektrum der Grundversicherung

    Die obligatorische Krankenpflegeversicherung genehmigt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Mitunter umfasst dies Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Ärztinnen, im Spital sowie Pflegeleistungen und gewisse nicht-ärztliche Leistungen.

    Bei Unfällen springt die Krankenversicherung allerdings nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere Unfallversicherung verfügt.

    Ausserdem übernimmt sie auch Kosten bei bestimmten Massnahmen der medizinischen Prävention.

    Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt gemäss Gesetz nur Leistungen, welche wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Leistungen, sowohl neue als auch bestehende, werden durch das Health Technology Assessment (HTA) Programm geprüft.

    Grundversicherung
    Grundversicherung

    Tarife der obligatorischen Grundversicherung

    Die Leistungserbringer (z.B. Arzt/Ärztin) erstellen ihre Rechnungen nach Tarifen und Preisen und werden so für ihre Leistungen entschädigt.

    Diese werden in Verträgen zwischen Versicherern (Krankenkassen) und Leistungserbringern festgelegt oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen, von der zuständigen Behörde veranlasst.

    Die Tarifverträge müssen durch die jeweils zuständige Behörde genehmigt werden.
    Die Tarife haben dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit zu entsprechen.

    Ziel der Tarifgestaltung ist eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten.

    Franchise Selbstbehalt

    Krankenkassen-wechsel Frist

    Versicherungen Beratung

    Wechsel der Krankenkasse

    Welche Kosten muss ich bei der Grundversicherung selber übernehmen?

    Die Prämien

    Jede Person bezahlt ihre eigene Prämie, eine so genannte «Kopfprämie».
    Diese ist im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen. Die Prämie wird stets taggenau berechnet, also nicht für den ganzen Monat.

    Die Krankenkassen bieten reduzierte Prämien für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) und junge Erwachsene (vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) an.

    Die Prämien sind unabhängig vom Einkommen einer Person, variieren aber je nach Krankenkasse und Kanton (bzw. Land bei Wohnsitz in einem EU-Staat, Island oder Norwegen).

    Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

     

    Die Kostenbeteiligung

    Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Lasten der Versicherten.
    Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:

    • der ordentlichen Franchise
      Sie beträgt 300 Franken pro Jahr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keine ordentliche Franchise) Dieser Betrag variiert, wenn freiwillig eine höhere Franchise gewählt wurde.
    • dem Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages (jedoch bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 350 Franken)

    Ausnahme beim regulären Selbstbehalt gilt für Arzneimittel, die durch günstigere Arzneimittel austauschbar sind. Es können Originalpräparate und Generika mit einem erhöhten Selbstbehalt (20 Prozent) belegt sein. Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder Ihr Apotheker/Ihre Apothekerin können Ihnen diesbezüglich nähere Auskunft erteilen.

    Grundversicherung
    Grundversicherung

    Die speziellen Versicherungsmodelle

    Eine Möglichkeit die Grundversicherung an die eigenen Bedürfnissen anzupassen
    und dazu noch Prämien zu sparen bieten verschiedene Versicherungsmodelle.

    Health Maintenance Organization
    Sie können Prämien sparen, wenn Sie sich einer sogenannten HMO-Versicherung anschliessen. Dabei verzichten Sie auf die freie Wahl des Arztes oder der Ärztin sowie des Spitals und lassen sich stattdessen in einem HMO-Zentrum (z.B. ärztliche Gruppenpraxis) behandeln.

    Beim Hausarzt-Modell verpflichten Sie sich, immer zuerst zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin zu gehen, der/die dann entscheidet, ob Sie allenfalls von einer Spezialistin oder einem Spezialisten behandelt werden müssen (Ausnahme bei Notfällen).

    Bonus-Versicherung
    Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem Sie sich keine Leistungen benötigen, schrittweise gesenkt. Die Ausgangsprämie ist 10% höher als die ordentliche Prämie.
    Die Prämie kann innerhalb von 5 Jahren auf die Hälfte der Ausgangsprämie sinken.

    Telmed/Callmed Modell
    Bei diesem Modell ist erste Anlaufstelle für neu auftretende Gesundheitsprobleme die telefonische Beratungsstelle für die Versicherten. Medizinischen Fachpersonen erteilen telefonisch oder mittels Videokonsultation Auskünfte.
    Sie geben Verhaltensempfehlungen ab, Rezepte für Medikamente, Arztzeugnisse oder leiten die Patienten an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter.