Kündigungsfrist Krankenkasse

Handeln Sie rechtzeitig

Kündigungsfristen der Krankenkassen 

Die Kündigungsfristen der Krankenkassenversicherungen sind stets gegeben und unumgehbar.
Bevor Sie sich zum endgültigen Wechsel Ihrer Krankenkasse entschliessen, sollten Sie sich zunächst ausreichend informieren und einige Dinge beachten.

Kündigungsfristen

Welche Kündigungsfristen haben Krankenkassen?

Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel Ende Jahr wechseln.
Dafür müssen Sie Ihre Grundversicherung schriftlich kündigen.
Ihr Brief muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.

Ihre bisherige Kasse teilt Ihnen bis Ende Oktober mit, wie hoch Ihre Prämie im nächsten Jahr wird – rechtzeitig, um zu kündigen, falls Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind.

Haben Sie eine Franchise von 300 Franken, können Sie die Grundversicherung auch auf Ende Juni kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Sie können per Ende Jahr auch Ihr Versicherungsmodell (Hausarzt-, HMO-, Tellmed-Modell) wechseln. Dazu muss Ihr Schreiben bis Ende November bei der Krankenkasse eintreffen.

Diese Regelungen gelten jedoch nicht für die Zusatzversicherungen.
Für die Kündigung der Zusatzversicherung treten je nach Krankenkasse individuelle Fristen in Kraft.

 

Vorlagen zu den jeweiligen Kündigungsschreiben finden Sie hier.

Kündigungsfristen

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    Kündigungsfrist der Grundversicherung

    Bei der Kündigung der Grundversicherung ist dies im Normalfall (ausser bei der ordentlichen Franchise) nur zum Ende des Jahres möglich.

    Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November bei Ihrer Kasse vorliegen.
    Der Poststempel ist hierbei nicht geltend, sondern das tatsächliche Vorliegen der Kündigung. Achten Sie auch auf entsprechende Geschäftszeiten.

    Idealerweise schreiben Sie die Kündigung bereits bis Mitte November ein, nur um auf Nummer Sicher zu gehen, dass die Kündigung rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse ankommt.

    Auch die verschiedenen Versicherungsmodelle der Grundversicherung (Hausarzt-, HMO-, Tellmed-Modell) sind auf Ende Jahr zu kündigen bzw. zu wechseln.

     

    Kündigung mit ordentlicher Franchise

    Wollen Sie die Grundversicherung mit ordentlicher Franchise (CHF 300.-) bei Ihrer Krankenkasse kündigen so ist es wichtig, dass sie bei einem anstehenden Wechsel die dreimonatige Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendersemesters einhalten Art. 7 KVG.

    Das bedeutet es gibt einen zusätzlichen Kündigungstermin bis Ende Juni.
    Somit steht dem Wechsel der Versicherung nichts mehr im Wege.

    Kündigungsfristen
    Kündigungsfristen

    Kündigungsfristen der Zusatzversicherung

    Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist in der Regel Ende September,
    die Kündigungsfristen können unterschiedlich sein. Informieren Sie sich über die jeweiligen Vertragsbedingungen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

    Zusatzversicherungen und Grundversicherung sind nicht miteinander verbunden.
    Sie können bei unterschiedlichen Kassen abgeschlossen werden. Sie dürfen also durchaus Ihre Krankenkasse für die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen bei der alten Kasse behalten.

    Was bedeutet Franchise Krankenkasse

    Krankenkassen vergleichen

    Krankenkassen-wechsel Frist

    Beratung Versicherung unabhängig

    Kündigung bei Schulden

    Beachten Sie, dass die versicherte Person die bisherige Krankenkasse trotz fristgerechter Kündigung nicht verlassen kann, wenn sie Schulden bis zum 31. Dezember nicht beglichen hat.

    Dies betrifft Betreibungskosten sowie Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen, welche bis zum 30. November gemahnt worden sind.

    Diese müssen zuvor vollständig beglichen werden.

    Kündigungsfristen
    Kündigungsfristen

    Kündigungsfrist eingehalten? Jetzt liegt es beim Versicherer…

    Ihre bisherige Krankenversicherung ist erst dann rechtswirksam gekündigt, wenn Sie nachweisen, dass Sie unterbrechungsfrei bei einer anderen Versicherung versichert sind. Der neue Versicherer schickt eine entsprechende Bestätigung an Ihre vorherige Krankenkasse. Diese ist dazu verpflichtet.

    Wenn der neue Versicherer diese Bestätigung nicht rechtzeitig zuschickt, erhält die versicherte Personen einen angemessenen Schadensersatz. Hierbei ist besonders die Prämiendifferenz relevant. Sobald die Bestätigung die neue Krankenkasse erreicht hat, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.

    Beim Krankenkassenwechsel ist keine Anforderung einer Offerte bei der neuen Versicherung von Nöten.