Krankenkasse Zusatzversicherung
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Freiwillige Zusatzversicherung
Die freiwillige Zusatzversicherung deckt Leistungen ab, welche in den Leistungen der Grundversicherung normalerweise nicht enthalten sind. Je nach Versicherung werden verschiedene Leistungen in einer Zusatzversicherungen angeboten.
Das Prinzip der Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung ist von der Grundversicherung vollkommen unabhängig. Das ist insofern bedeutsam, als dass Sie weder beim Abschluss, noch bei der Kündigung an die Fristen Ihrer obligatorischen Grundversicherung oder deren Krankenkasse gebunden sind.
In der Regel laufen Zusatzversicherungsverträge über ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eintreffen.
Es gibt aber auch Versicherungen mit mehrjähriger Laufdauer und längeren Kündigungsfristen.
Die Leistungen der Zusatzversicherungen
Die Leistungen der Zusatzversicherungen können je nach Packet oder Angebot der Krankenkassen stark variieren. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Versicherer oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Leistungen der Zusatzversicherung:
- Spitalwahl / Privat & Halbprivat
- Komplementärmedizin
- Brillen und Kontaktlinsen
- Zahnbehandlung und Zahnregulierung
- Physiotherapien
- Erholungskur oder Thermalbäder
- Behandlungen im Ausland und Reiseversicherung
Spitalwahl
Freie Spitalwahl ganze Schweiz, welche die Abdeckung allfälliger Kostendifferenzen bei der Behandlung in einem Spital übernimmt,
das nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist, ohne dass medizinische Gründe vorliegen.
Wenn Sie die Zusatzversicherungs-Option Spitalaufenthalt in der privater (eine Person pro Zimmer) oder halbprivaten (zwei Personen pro Zimmer) Abteilung wählen, können Sie das Spital wählen, in dem Sie behandelt werden möchten. Oft ist auch die Wahl des Arztes möglich.
Mehr zur Spitalzusatzversicherung
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Füllen Sie das Anfrageformular aus und lassen Sie sich von einem unserer Fachleute unverbindlich beraten.
Komplementärmedizin
Die Alternativmedizin oder natürliche Medizin kann eine traditionelle Behandlung ergänzen oder verschiedene Beschwerden behandeln oder lindern.
In der Alternativmedizin gibt es eine grosse Palette von Behandlungsmöglichkeiten, die aber nicht alle von der Grundversicherung erstattet werden.
Verschiedene Zusatzversicherungen erstatten Alternativmedizin-Behandlungen, deren Kosten nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
Auch hier muss im Allgemeinen der Arzt von der Versicherung anerkannt sein und die Leistungen müssen ein medizinisches und kein präventives Ziel haben.
Brillen und Kontaktlinsen
Die obligatorische Grundversicherung bezahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen Anteile an Sehhilfen. Eine Zusatzversicherung kann sich lohnen.
Es gibt keine reine Brillen- oder Kontaktlinsen Zusatzversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften bieten diese Sonderdeckung ausschliesslich im Paket mit anderen Leistungen an.
Sind Sie nur an den Leistungen für Ihre Brille interessiert, lohnt sich eine solche Zusatzversicherung in der Regel nicht. Seit 2011 wird jedoch ein Teil der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen und gewisse chirurgische Eingriffe für Erwachsene durch Zusatzversicherungen übernommen.
Einen Vergleich der verschiedenen Pakete der Zusatzversicherer ist hier lohnenswert.
Kündigung Zusatzversicherung
Krankenkassen Vergleich
Versicherungs-berater online
Kranken-versicherung wechseln Frist
Zahnbehandlung und Zahnregulierung
Zahnbehandlungen
Je nach Krankenkasse und deren spezifischen Bedingungen werden manche Leistungen (z.B. Zahnkontrolle, Zahnsteinentfernung) vollumfänglich erstattet. Manche Zahnbehandlungen werden bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erstattet.
Zahnregulierungen/Zahnstellungskorrektur
Die Zusatzversicherungen übernehmen den Hauptteil der Orthodontie-Kosten (manchmal unter Abzug einer Franchise).
Der Prozentsatz der erstatteten Beträge, die jährlichen Höchstbeträge und die Wahl des Behandlungslandes (Schweiz oder Ausland) variieren je nach den von den Krankenkassen angebotenen Leistungen.
Physiotherapien
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie (die kann jeder Arzt ausstellen – auch ein Zahnarzt) übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Ihre Unfallversicherung die Kosten.
Gewisse Behandlungen wie zum Beispiel Massage kann die Zusatzversicherung übernehmen. Eine Zusatzversicherung ist ausserdem nötig, wenn Sie eine Psychotherapie-Methode oder einen Therapeuten wählen, die nicht von der Grundversicherung gedeckt ist.
Erholungskur oder Thermalbäder
Die von den Zusatzversicherungen angebotenen Leistungen, für eine Behandlung mittels Erholungskur oder Thermalbäder, sind vielfältig. Bei manchen Zusatzversicherungen ist es möglich, die Deckung auf Kuren und Bäder im Ausland zu erweitern. In jedem Fall müssen die Behandlungen von einem Arzt verschrieben werden, wenn man von einer Erstattung profitieren möchte.
Auch die Grundversicherung übernimmt schon zum Teil die Kosten für Thermalbäder und Kur, sofern vom Arzt verschrieben.
Behandlungen im Ausland und Reiseversicherung
Bei notwendigen Behandlungen in den EU/EFTA-Staaten oder auch Notfällen ausserhalb der EU/EFTA-Staaten kommt die Grundversicherung schon zum Zug. Jedoch nicht in allen anderen Fällen.
Hier lohnt es sich die verschiedenen Zusatzversicherungs-Angebote genau zu studieren. Je nach Zusatzversicherung sind die Leistungen im Ausland betraglich eingeschränkt bis zu unbegrenzt versichert.
Wenn Sie keine Versicherung besitzen, die Leistungen im Ausland deckt (Behandlung und Rückführung) und keinem Verkehrsverein (TCS, ACS, ATE) angehören, ist es wirklich ratsam, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, wenn man ausserhalb Europas reist und um die Kosten für Rückführung und Bergung zu decken.
Die REGA übernimmt nur die Rückführung per Flugzeug (die Behandlungskosten sind nicht gedeckt.